Beiträge (Preise)


 

Das Schwimmbad wird überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Die Zutrittsberechtigung zum Schwimmbad wird mit einer Vereinsmitgliedschaft erworben. Die Mitgliedschaft gilt zeitlich unbeschränkt und kann zum Jahresende formlos gekündigt werden. Die Beiträge gelten für das jeweilige Kalenderjahr.

Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang März des Kalenderjahres mittels Lastschriftverfahren erhoben, erstmalig jedoch nur nach einer positiven Entscheidung der Gemeinde Reichelsheim, sowie Unterzeichnung des Pachtvertrages durch den Verein.

Für Gründungsmitglieder entfällt die Aufnahmegebühr bei Vereinseintritt bis 31.12.22.

 

Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2023:

Familie                                                                      140,- € (2) + 60,- € Aufnahmegebühr (3)

(einschließlich aller Kinder bis 18 Jahre)

Als Familien gelten auch nicht verheiratete Paare mit eigenen Kindern einzelner Partner. Diese müssen aber in einer gemeinsamen Wohnung leben. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Mit der Volljährigkeit des jüngsten Kindes endet die Familienmitgliedschaft.

 

Erwachsene                                                               60,- € (1) + 40,- € Aufnahmegebühr (3)

(ab 18 Jahre)

 

Schüler, Azubis, Studenten                                    35,- € (1) + 20,- € Aufnahmegebühr (3)

(ab 18 Jahre als eigenständiges Mitglied)

 

Rentner                                                                      50,- € (1) + 20,- € Aufnahmegebühr (3)

(ab 65 Jahre, bzw. Frührentner mit Nachweis)

 

Alleinerziehende                                                       70,- € (1) + 40,- € Aufnahmegebühr (3)

(ab 18 Jahre, einschließlich Kinder bis 18 Jahre)

 

Förderndes Mitglied                                                 ab 10,- €

(jeder Betrag frei wählbar)

 

(1) Der Beitrag steigt jährlich um 1,- €

(2) Der Beitrag steigt jährlich um 2,- €

(3) Mitglieder, die in diesem Jahr neu eintreten, müssen zusätzlich ab dem 01.01.23 eine einmalige Aufnahmegebühr Bei einem Erstbeitritt zum Verein nach dem 31.Juli gilt für die Restsaison der halbe Jahresbeitrag. Die Aufnahmegebühr bleibt unverändert.

 

Stichtag “Kind”: Bei den Jahresbeiträgen gilt als “Kind”, wer am 01.Januar des aktuellen Jahres noch keine 18 Jahre alt ist.

Stand Oktober 2022

 

 

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