Badeordnung
Voraussetzung für einen angenehmen Aufenthalt aller Besucher des Bades sind gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme.
In Ihrem Interesse bitten wir Sie daher, die folgenden Punkte und die Ratschläge und Anweisungen unserer verantwortlichen Personen zu beachten, denn sie
dienen auch Ihrer Sicherheit.
Sie können das Schwimmbad durch Nachweis Ihrer Mitgliedschaft im Verein „Beerfurther Schwimmbad e.V.“ betreten und nutzen. Zum Nachweis der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis oder ein anderes Dokument zur Identitätsfeststellung im Schwimmbad mitzuführen. Der Vorstand ist berechtigt die Mitgliedschaft stichprobenartig zu überprüfen.
Es dürfen nur Personen mit einer aktiven Mitgliedschaft mit auf das Gelände genommen werden.
Der Zugang ins Bad erfolgt über die Eingangstür durch Verwendung des Transponderchips. Die Eingangstür ist stets geschlossen zu halten.
Mit Betreten des Bades erkennen Sie diese Badeordnung, die 10 Baderegeln, sowie alle sonstigen, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlichen Maßnahmen, als verbindlich an. Insbesondere verweisen wir hier noch einmal auf die Nutzungsbedingungen für minderjährige Kinder.
Der Vorstand des Vereins kann den Badebetrieb einschränken, z.B. für Reparaturzeiten, Pflege des Geländes oder wegen ungünstiger Witterung.
Unsere Badegäste tragen im Bereich des Schwimmbades die übliche Badekleidung.
Im Interesse der Hygiene, ist vor dem Schwimmen eine ordentliche Körperreinigung vorzunehmen.
Bitte achten Sie darauf, dass alle Badegäste die Toiletten und nicht das Becken oder die Umkleiden zum Urinieren benutzen.
Die Bereiche um das Schwimmbecken dürfen nur barfuß oder mit Badeschuhen
betreten werden.
Nichtschwimmer dürfen nur den dafür vorgesehenen Teil des Beckens benutzen.
Behandeln Sie das Bad und seine Einrichtungsgegenstände bitte pfleglich. Geliehene Gegenstände müssen vor dem Verlassen des Bades zurückgegeben werden.
Für Schäden haftet jeder Besucher selbst. Eltern obliegt in jedem Fall die Aufsichtspflicht über ihre Kinder.
Um die Müllentsorgungskosten für den Verein so gering wie möglich zu halten, bitten wir alle Mitglieder ihren Müll mitzunehmen. Im Bad darf der Müll nur in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern entsorgt werden. Lebensmittel dürfen im Bereich des Schwimmbeckens nicht verzehrt und transportiert werden.
Im Interesse aller Badegäste müssen wir Besucher mit ansteckenden Krankheiten oder Personen mit offenen Wunden, Hautausschlägen o.ä. von der Benutzung unseres Schwimmbeckens ausschließen.
Besuchern, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder Tiere mit sich führen, dürfen das Schwimmbadgelände nicht betreten. Jeglicher Konsum von Cannabis ist in allen Bereichen, einschließlich der Freiflächen sowie in einem Umkreis von 100 Metern von deren Eingangsbereich, gesetzlich verboten (§ 5 KCanG Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 u. 3).
Epileptiker, Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung und Personen, die sich in einem, die freie Willensbestimmung beeinträchtigenden Zustand befinden, dürfen das Bad nur mit einer Begleitperson benutzen. Die Begleitperson muss vorab aufgeklärt werden und akzeptiert mit Betreten, die dargelegten Nutzungsbedingungen.
Sollten Sie sich im Bad verletzen, so wenden Sie sich an die Notrufnummer 112. Für kleinere Verletzungen steht ein Erste-Hilfe-Koffer im Bereich der Technikräume zur Verfügung. Der Vorstand ist über die im Bad aushängende Telefonnummer erreichbar.
Im Brandfall verständigen Sie per Telefon die Feuerwehr über die Notrufnummer 112. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und warnen Sie gefährdete Personen. Bringen Sie sich anschließend unter Beachtung der Flucht- und Rettungspläne in Sicherheit.
Bei extremen Witterungsereignissen (z.B. Gewitter) sind Schwimm- und Kinderbecken unverzüglich, sowie das Freigelände geordnet zu verlassen.
Für verschwundene Gegenstände leistet der Verein keinen Ersatz. Lassen Sie Ihre Wertsachen bitte niemals unbeaufsichtigt.
Badegäste, die gegen die Grundsätze dieser Badeordnung handeln oder den
Anweisungen unserer verantwortlichen Personen nicht Folge leisten, können
des Bades verwiesen werden.
Wird einem Mitglied (Badegast) für längere Zeit der Eintritt verwehrt, so bedarf dies der Zustimmung eines der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder und bei der nächsten Vorstandssitzung der Zustimmung des Gesamt-Vorstands.
Der Vorstand
(Beerfurther Schwimmbad e.V., Stand 12.08.2024)
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